Jahresabschluss & Bilanz
Was das für Sie bedeutet
Ein Jahresabschluss ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er zeigt Ihnen schwarz auf weiß, wie sich Ihr Unternehmen im vergangenen Jahr entwickelt hat — und liefert die Zahlen, mit denen Ihre Bank oder mögliche Investoren arbeiten. Wir erstellen den Abschluss nach HGB, übermitteln die E-Bilanz elektronisch ans Finanzamt und übernehmen die Offenlegung beim Bundesanzeiger, wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
So arbeiten wir
Wir beginnen nicht erst im Januar mit dem Abschluss des Vorjahres. Über das Jahr hinweg gleichen wir laufend ab, ob die Buchhaltung im DATEV-Portal vollständig ist, damit am Jahresende keine Überraschungen auftauchen. Wenn wir schon im Herbst sehen, dass sich ein steuerlicher Gestaltungsspielraum ergibt — etwa bei Investitionsabzugsbeträgen —, sprechen wir Sie darauf an, statt es erst beim fertigen Abschluss zu erwähnen.
Für wen sich das eignet
Diese Leistung richtet sich an GmbHs und andere Kapitalgesellschaften mit einer laufenden Buchhaltung, die wir entweder selbst führen oder die uns digital zur Verfügung gestellt wird. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bieten wir stattdessen die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung an.
„Ein Jahresabschluss, den man erst im März versteht, kommt zu spät. Wir wollen, dass Sie schon im Herbst wissen, worauf das Jahr hinausläuft." — Josef Holl, Steuerberater