Wann sich eine frühzeitige Nachfolgeberatung auszahlt
Drei Jahre Vorlauf statt drei Monate — bei der Unternehmensnachfolge ist der Zeitpunkt oft wichtiger als die gewählte Bewertungsmethode. Wer zu spät beginnt, verschenkt vor allem eines: die Freibeträge, die sich nur über mehrere Jahre hinweg ausschöpfen lassen.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gewährt für Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Verschonungen (§§ 13a, 13b ErbStG) — aber die Freibeträge für Schenkungen an dieselbe Person erneuern sich erst nach zehn Jahren. Wer sein Unternehmen in einem einzigen Schritt überträgt, nutzt diesen Zehn-Jahres-Rhythmus gar nicht erst aus. Wer die Übertragung dagegen in zwei oder drei Tranchen über mehrere Jahre plant, kann Freibeträge mehrfach in Anspruch nehmen.
Der zweite Grund für frühen Vorlauf ist die Unternehmensbewertung selbst. Eine Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (IDW S1) hängt stark von den Ergebnissen der letzten Jahre ab. Ein Unternehmen, das kurz vor der Übertragung ungewöhnlich gute Zahlen schreibt — etwa durch einen Sondereffekt oder einen einmaligen Großauftrag — wird dadurch teurer bewertet, als es der langfristigen Ertragskraft entspricht. Eine frühzeitige Bewertung entkoppelt die steuerliche Bemessungsgrundlage von solchen Zufällen.
Unsere Erfahrung aus mehreren begleiteten Übergaben: Der richtige Zeitpunkt, um mit der Planung zu beginnen, ist nicht das Jahr der Übergabe, sondern das Jahr, in dem die Nachfolge zum ersten Mal ernsthaft im Raum steht — auch wenn das konkrete Datum noch offen ist.