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E-Commerce-Modehandel

Fellbach · Handel & E-Commerce

Zwei Fachkräfte bei der gemeinsamen Arbeit an Finanzunterlagen
BrancheE-Commerce, Modehandel
RechtsformGmbH
Umsatzklasse6–10 Mio. €
LeistungsumfangUmsatzsteuer-Voranmeldungen (OSS-Verfahren), Jahresabschluss, Lagerbewertung
Betreuung seit2021
StatusLaufendes Mandat
„Vor dem OSS-Verfahren hatten wir für jedes Land eine eigene Steuernummer und einen eigenen Rhythmus im Kopf. Heute reicht eine Meldung." — Tobias Ahrens, Steuerfachwirt

Ausgangslage

Der Online-Modehändler verkauft über einen eigenen Shop und zwei Marktplätze an Kunden in zwölf EU-Ländern und unterhält Auslieferungslager in Deutschland, Polen und den Niederlanden. Bis 2021 musste sich das Unternehmen in mehreren EU-Staaten einzeln umsatzsteuerlich registrieren — ein Verwaltungsaufwand, der mit jedem neuen Absatzmarkt wuchs.

Umsetzung

Wir haben die Umstellung auf das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) begleitet, das die grenzüberschreitende B2C-Umsatzsteuer seit Juli 2021 über eine zentrale Meldung in Deutschland bündelt. Zusätzlich haben wir ein Verfahren zur Lagerbewertung an den drei Standorten eingeführt, das zeigt, welcher Standort welchen Anteil am Warenbestand zu welchem Zeitpunkt trägt — relevant für die Bilanzierung nach § 240 HGB.

Ergebnis

Statt vormals vier separater ausländischer Umsatzsteuer-Registrierungen läuft die Meldung heute über eine einzige OSS-Erklärung pro Quartal. Der administrative Aufwand für die Umsatzsteuer ist nach eigener Aussage der Geschäftsführung um mehr als die Hälfte gesunken.