Dach- und Zimmereibetrieb
| Branche | Dach- und Zimmereibetrieb |
|---|---|
| Rechtsform | Einzelunternehmen → GmbH (2022 umgewandelt) |
| Umsatzklasse | 2–4 Mio. € |
| Leistungsumfang | Lohnbuchhaltung (22 Mitarbeitende), Rechtsformwechsel-Beratung, laufende FIBU |
| Betreuung seit | 2016 |
| Status | Laufendes Mandat |
„Als Einzelunternehmer haftet man mit allem, was man hat — auch dem Haus, in dem die Familie wohnt. Die Umwandlung war überfällig, aber sie musste steuerlich sauber gemacht werden." — Markus Käfer, Steuerberater
Ausgangslage
Der Betrieb startete 2016 als Einzelunternehmen mit sechs Mitarbeitenden und ist seither auf 22 gewachsen — überwiegend Dachdecker und Zimmerer, saisonal schwankend durch Auftragsspitzen im Sommer. Mit steigendem Umsatz wuchs auch das persönliche Haftungsrisiko des Inhabers, der als Einzelunternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen haftete.
Umsetzung
2021 haben wir gemeinsam mit dem Inhaber geprüft, ob eine Umwandlung in eine GmbH sinnvoll ist — inklusive der steuerlichen Folgen einer Einbringung nach § 20 UmwStG. Die Umwandlung erfolgte zum 1. Januar 2022. Parallel dazu haben wir die Lohnbuchhaltung für inzwischen 22 Mitarbeitende komplett übernommen, inklusive der branchenspezifischen SOKA-Bau-Meldungen und der Berücksichtigung von Schlechtwettergeld in den Wintermonaten.
Ergebnis
Die Haftung des Inhabers beschränkt sich seit der Umwandlung auf das Gesellschaftsvermögen. Die monatliche Lohnbuchhaltung läuft heute vollständig über digitale Zeiterfassung, die direkt in DATEV Lohn und Gehalt einfließt — ohne die manuellen Übertragungsfehler, die in den ersten Jahren gelegentlich vorkamen.