Für Gründerinnen und Gründer

Der erste Anruf beim Finanzamt: Was Existenzgründer nicht wissen

Schreibtisch mit Laptop und Taschenrechner aus der Vogelperspektive

Drei Fragen stellen uns Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr am häufigsten — meist kurz bevor oder kurz nachdem der erste Brief vom Finanzamt im Briefkasten liegt.

Die erste Frage lautet fast immer: „Muss ich das Finanzamt selbst anrufen, oder meldet es sich?" Die Antwort ist einfach: Nach der steuerlichen Anmeldung meldet sich das Finanzamt in der Regel von selbst — meist mit der Steuernummer und gelegentlich mit Rückfragen zum erwarteten Gewinn im Gründungsjahr. Ein eigenständiger Anruf ist selten nötig, außer bei konkreten Fristfragen.

Die zweite Frage betrifft die Vorauszahlungen: Viele Gründerinnen und Gründer wundern sich, wenn das Finanzamt schon im ersten Jahr Einkommensteuer- Vorauszahlungen festsetzt, obwohl noch gar keine Steuererklärung abgegeben wurde. Diese Vorauszahlungen basieren auf einer Schätzung — meist aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — und werden nach der ersten Steuererklärung angepasst. Eine zu hohe Schätzung lässt sich mit einem formlosen Antrag auf Herabsetzung korrigieren, was viele Gründerinnen und Gründer nicht wissen.

Die dritte Frage ist die unangenehmste: „Was, wenn ich im ersten Jahr Verlust mache?" Für die meisten Existenzgründungen ist das normal, nicht besorgniserregend — Anlaufkosten wie Ausstattung, Marketing oder Beratung fallen oft an, bevor nennenswerte Einnahmen fließen. Ein Verlust im ersten Jahr ist steuerlich sogar nutzbar: Er kann mit anderen Einkünften verrechnet oder ins Folgejahr vorgetragen werden. Entscheidend ist nur, dass die Buchführung von Anfang an sauber ist — genau da setzen wir an, bevor die erste Frage überhaupt entsteht.